Gemeinde Bubendorf

Gemeindekommission

Die Gemeindekommission berät die Geschäfte der Gemeindeversammlung und stellt ihr Antrag. Der Präsident oder die Präsidentin der Gemeindekommission oder der Präsident oder die Präsidentin einer Arbeitsgruppe wird an der Einwohnergemeindeversammlung den Beschluss, resp. den Antrag der Gemeindekommission mündlich erläutern, dabei auch auf die positiven, resp. negativen Voten der Gemeindekommission eingehen und das Abstimmungsresultat erwähnen. Es werden keine Minderheitsanträge gestellt.

Daneben hat sie insbesondere nachstehende Aufgaben und Befugnisse:

  • Behandlung von Geschäften, die ihr von der Gemeindeversammlung übertragen werden.
  • Orientierung durch den Gemeinderat bei Geschäften, die sich über einen längeren Zeitraum ausdehnen oder von besonderer Bedeutung sind, im Hinblick auf die Förderung der gegenseitigen Meinungsbildung.
  • Anregungen an Gemeinderat und Gemeindeversammlung
  • Wahl der Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission.
  • Wahl der Mitglieder des Wahlbüros, sowie fünf Mitglieder der Fürsorgebehörde zusammen mit dem Gemeinderat und unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten der Gemeindekommission

 

Theo Rudolf

Theo Rudolf

Mitglied Gemeindekommission

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